Invasive und gebietsfremde Arten

Gebietsfremde Arten sind Tier- oder Pflanzenarten, die in einer bestimmten Region nicht natürlicherweise vorkommen, sondern durch den Einfluss des Menschen angesiedelt wurden. Teilweise wurden diese Arten absichtlich eingebracht, zum Beispiel durch das Aussetzen von Tierarten oder durch die Einführung von Zier- und Nutzpflanzen. In anderen Fällen wurden sie zufällig eingebracht, vor allem über Verkehr und Handel. Beispiele hierfür sind an Fahrzeugen anhaftende Samen von Pflanzen oder im Ballastwasser von Schiffen transportierte Krebstiere.

Gebietsfremde Arten sind kein neues Phänomen, sie können für einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten nachgewiesen werden. Arten, die nach dem Jahr 1492 eingebracht wurden, werden als "Neobiota" bezeichnet. Arten, die vor dem Jahr 1492 eingebracht wurde, werden als "Archäobiota" bezeichnet.

Einige gebietsfremde Arten kommen unbeständig und vereinzelt vor, einige haben sich dauerhaft etabliert und in ihre neuen Lebensräume integriert.  Ca. 10% der gebietsfremden Arten in Deutschland gelten zurzeit als invasiv. Invasiv bedeutet im Naturschutz, dass diese Arten negative Auswirkungen auf die vorhandenen Lebensräume und andere Arten haben. Sie verdrängen heimische Arten und stellen eine Gefahr für die Vielfalt eines Lebensraumes dar.

Im Jahr 2015 ist eine Verordnung der Europäischen Union über die Prävention und das Management, der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Sie beinhaltet eine Liste invasiver gebietsfremder Arten, die für die gesamte EU von Bedeutung sind und definiert Maßnahmen für den Umgang mit diesen Arten. Europäische Verordnungen stellen für alle EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht dar.  

Eine der dort gelisteten Arten ist die Nutria (Myocastor coypus), die auch in dem EU-LIFE-Projekt „Lebendige Röhrichte“ eine zentrale Rolle spielt. Diese Tiere verursachen durch ihren massiven Fraß an der Ufervegetation große Schäden und stellen eine Gefahr für die biologische Vielfalt im Projektgebiet dar. In solchen Fällen sieht die EU-Verordnung die Beseitigung der invasiven Tiere vor.